Wir kämpfen für eine Katzenschutzverordnung
Jetzt im Bürgerhaushalt Stuttgart für eine Verordnung stimmen!
Alle 2 Jahre dürfen Stuttgarts Bürger Vorschläge beim Bürgerhaushalt einreichen, um die Lebensqualität in der Stadt zu verbessern.
Für die, die den Bürgerhaushalt noch nicht kennen: Alle 2 Jahre beschließt die Stadt Stuttgart ihren Haushaltsplan für die nächsten beiden Jahre. Und über den Bürgerhaushalt können sich alle Einwohner Stuttgarts an der Planung des städtischen Haushalts beteiligen.
Unter Nr. 72074 haben wir einen Vorschlag eingereicht, der der Stadt hilft Kosten bei Fundkatzen zu sparen und das Leben von Streunerkatzen verbessert.
Wir bitten alle Stuttgarter Katzenfreunde unseren Vorschlag 72074 im Zeitraum vom 16.02.-08.03.2023 zu unterstützen und ihn positiv zu bewerten.
Wenn wir es schaffen, unter die ersten 100 Vorschläge zu kommen, wird unser Vorschlag im Gemeinderat diskutiert. Dies wird bei 2400 eingereichten Vorschlägen nicht leicht sein, deshalb benötigen wir Ihre Unterstützung!
Denn leider wird das Streunerproblem immer noch weitestgehend ignoriert. Dabei gibt es in Baden-Württemberg bereits seit 10 Jahren die Möglichkeit, dass Gemeinden eine Kastrationsverordnung erlassen dürfen. 44 Gemeinden und Kommunen in Baden-Württemberg haben bereits eine solche Verordnung, Stuttgart leider nicht.
Die Zahlen im letzten Jahr zeigen es wieder einmal, wie dringend notwendig unsere Forderung ist. Im letzten Jahr haben wir allein in Stuttgart 125 herrenlose Katzen eingefangen, wovon der Großteil unkastriert war.
Wie können Sie als Katzenfreund nun helfen?
- Wenn Sie in Stuttgart wohnen, dann registrieren Sie sich im Bürgerhaushalt unter buergerhaushalt-stuttgart.de/user/register und bewerten dann unseren Vorschlag 72074 positiv. Die Abstimmung ist nur online möglich.
- Helfen Sie Katzenfreunden, die mit dem PC nicht so bewandert sind, bei der Registrierung und Abstimmung für unseren Vorschlag.
- Sprechen Sie andere Katzenfreunde in Stuttgart an, um auf unseren Vorschlag beim Stuttgarter Bürgerhaushalt hinzuweisen.
- Wenn Sie nicht in Stuttgart wohnen, können Sie trotzdem helfen. Und zwar indem Sie unser Plakat ausdrucken und bei Ihrem Tierarzt, Katzenfreunden im Laden, Tierfutterläden oder wo auch immer Sie das dürfen, aufhängen, um auf den Bürgerhaushalt aufmerksam zu machen.
Auch wenn die Meinung im aktuellen Gemeinderat nicht für eine Katzenschutzverordnung ist, geben wir nicht auf. Deshalb ist es wichtig, dass dieses Thema auf die politische Tagesordnung gesetzt wird.
Warum sind wir überzeugt, dass eine Katzenschutzverordnung her muss? Zunächst einmal, weil der Flut und dem wachsenden Elend der verwilderten Katzen nur weiter zuzusehen und nichts zu tun gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Dort heißt es in Artikel 1:
"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."
Die laufenden Kastrationen von Katzen durch die Tierschutzvereine allein reichen einfach nicht mehr aus, um die Population einzudämmen. Die Liste der Gefahren für Tier, Mensch und Umwelt, die durch die Streunerflut entstehen, ist lang:
- Zunehmende Durchseuchung sowie Qualen kranker oder verletzter Katzen
- Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch Fütterungsverbote
- Leid für nicht artgerecht lebende scheue oder verwilderte Hauskatzen
- Störender Einfluss auf die Umwelt, das natürliche Gleichgewicht und die Artenvielfalt
- Verstoß gegen das EU-Abkommen zum Schutz der Heimtiere
- Moralische und hygienische Belästigung der Bevölkerung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Streunende Katzen können Infektionen und Parasiten auf Menschen und Haustiere übertragen
- Finanziell und emotional unzumutbare Belastung für aktive Tierschützer, die sich vergeblich um die Reduktion der Populationen bemühen
- Überfüllte Tierheime und Pflegestellen in Vereinen
Zur Gefahrenabwehr muss deshalb in den Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende Vorschrift verankert werden: Katzenhalter dürfen ihren Tieren nur Freigang gewähren, wenn diese kastriert und durch Tätowierung oder Chip gekennzeichnet sind.
Was wird besser durch eine Verordnung?
Wir sind nicht weltfremd – die Katzenschutzverordnung wird das Streunerelend nicht von heute auf morgen beseitigen. Aber Katzenhalter würden endlich in die Pflicht genommen, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Wir Tierschützer müssten nicht mehr endlose Diskussionen mit Katzenbesitzern führen, denen sowieso egal ist ob ihre Katze Nachwuchs in die Welt setzt und was aus diesem wird. Und wir hätten wesentlich mehr Handlungsspielraum und Rechtssicherheit. Denn nach aktueller Gesetzeslage stehen wir bei unseren Kastrationsaktionen praktisch ständig „mit einem Bein im Knast“: Erwischen wir ungewollt die unkastrierte Katze eines Katzenhalters und können sie mangels Kennzeichnung nicht zuordnen, werden wir für die Kastration des Tieres im schlimmsten Fall noch haftbar gemacht: Wegen Sachbeschädigung!
Auch unsere Städte und Gemeinden würden von der Katzenschutzverordnung übrigens sehr profitieren: Die Vorschrift zu erlassen, kostet keinen Cent. Sie spart aber mittelfristig sehr viel Geld, das die öffentliche Hand bisher für herrenlose Katzen ausgeben musste.
Stand der Dinge in Stuttgart
In Stuttgart betreiben wir seit Jahren intensiv Lobbyarbeit für eine kommunale Katzenschutzverordnung. Bisher leider erfolglos. Dass andere Städte schon entsprechende Verordnungen eingeführt haben und ermutigende Erfahrungen machen, wird in Stuttgart bisher nicht gesehen.
So bleibt uns nichts, als weiterhin zu „nerven“ und auf Gehör bei der Stadtverwaltung zu hoffen. Wir sensibilisieren die Bürger für das Problem. Wir suchen den Schulterschluss mit anderen Tierschützern wie PETA und dem Landestierschutzbund. Wir sind es den vielen herrenlosen Katzen, die unter schlimmen Bedingungen leben, einfach schuldig, weiter auf eine Katzenschutzverordnung zu pochen.
Bundesweite Kastrationspflicht
Die Katzenhilfe Stuttgart unterstützt die Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung, die sich für eine bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht aller Freigängerkatzen einsetzt.