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Aller guten Dinge sind Drei?

Das zumindest ist unsere große Hoffnung!

Katzenschutzverordnung1Antrag auf eine Katzenschutzverordnung erneut im Stuttgarter Gemeinderat

Seit Jahrzehnten setzt sich die Katzenhilfe für die Einführung einer Katzenschutzverordnung mit Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht von freilaufenden Katzen ein. Nach über 40 Jahren Vereinsarbeit  ist uns klar, nur eine Kastrationspflicht aller freilaufenden Katzen kann helfen, das Elend der Streunerkatzen auf Dauer zu vermindern. Ohne eine solche kämpfen wir Jahr für Jahr aufs Neue gegen eine Flut an ungewollten (Streuner)katzen an.

Eine solche Änderung kann nur auf politischem Weg erreicht werden und so freuten wir uns sehr, als 2013 die Bundesregierung durch eine Änderung zum Tierschutzgesetz die Länder ermächtigte, eine entsprechende Katzenschutzverordnung zu erlassen und diese Ermächtigung postwendend von der Landesregierung auf die Kommunen übertragen wurde. In den Folgejahren nutzten immer mehr Gemeinden diese Möglichkeit. Inzwischen haben ca.55 Gemeinden und Kommunen in Baden-Württemberg eine solche Verordnung. Zuerst eher im ländlichen Bereich erfolgreich, kommt nun auch langsam Bewegung in den städtischen Raum, aktuellstes Beispiel ist die Katzenschutzverordnung der Stadt Karlsruhe.

Auch in Stuttgart versuchten wir unser Möglichstes, brachten Vorschläge im Rahmen des Bürgerhaushalts ein und suchten den Kontakt zum Gemeinderat. Zweimal mündeten unsere Bemühungen in Anträgen von Gemeinderatsfraktionen (2010 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 2021 Antrag der Fraktion DIE FrAKTION). Leider wies die Verwaltung beide Male die Anträge ab, da sie die Notwendigkeit einer solchen Verordnung in Stuttgart bezweifelte (Stellungnahme 2010 und 2021). 

2023 startet nun die CDU-Fraktion einen erneuten Vorstoß,

Kommt nun endlich, fast genau 10 Jahre nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen, auch die Stadt Stuttgart in die Puschen? Mit der Stadt Karlsruhe hat sie ja nun ein Beispiel einer Großstadt vor Augen, an der sie sich gerne orientieren kann.

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass Stuttgart eine Katzenschutzverordnung braucht:

  • Sprechen Sie mit dem Gemeinderat/der Gemeinderätin Ihres Viertels oder Ihres Vertrauens. Zeigen Sie, dass auch die Bürgerinnen und Bürger Stuttgarts ein Herz für Streunerkatzen haben, die leider auch in unserer Stadt ohne Unterstützung ein armseliges Leben fristen müssen

Falls Sie Argumente hierzu benötigen:
Warum sind wir überzeugt, dass eine Katzenschutzverordnung erlassen werden muss? Zunächst einmal, weil der Flut und dem wachsenden Elend der verwilderten Katzen nur weiter zuzusehen und nichts zu tun gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Dort heißt es in Artikel 1:

"Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen."

Die laufenden Kastrationen von Katzen durch die Tierschutzvereine allein reichen einfach nicht mehr aus, um die Population einzudämmen. Die Liste der Probleme für Tier, Mensch und Umwelt, die durch die Streunerflut entstehen, ist lang:

  • Zunehmende Durchseuchung sowie Qualen kranker oder verletzter Katzen
  • Verstöße gegen das Tierschutzgesetz durch Fütterungsverbote
  • Leid für nicht artgerecht lebende scheue oder verwilderte Hauskatzen
  • Störender Einfluss auf die Umwelt, das natürliche Gleichgewicht und die Artenvielfalt
  • Verstoß gegen das EU-Abkommen zum Schutz der Heimtiere
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Streunende Katzen können Infektionen und Parasiten auf Menschen und Haustiere übertragen
  • Finanziell und emotional unzumutbare Belastung für aktive Tierschützer, die sich vergeblich um die Reduktion der Populationen bemühen
  • Überfüllte Tierheime und Pflegestellen in Vereinen

Zur Gefahrenabwehr muss deshalb in den Verordnungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung folgende Vorschrift verankert werden: Katzenhalter dürfen ihren Tieren nur Freigang gewähren, wenn diese kastriert und durch Tätowierung oder Chip gekennzeichnet sind.

Was wird besser durch eine Verordnung?

Wir sind nicht weltfremd – die Katzenschutzverordnung wird das Streunerelend nicht von heute auf morgen beseitigen. Aber Katzenhalter würden endlich in die Pflicht genommen, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Wir Tierschützer müssten nicht mehr endlose Diskussionen mit Katzenbesitzern führen, denen offensichtlich egal ist ob ihre Katze Nachwuchs in die Welt setzt und was aus diesem wird. Und wir hätten wesentlich mehr Handlungsspielraum und Rechtssicherheit. Denn nach aktueller Gesetzeslage stehen wir bei unseren Kastrationsaktionen praktisch ständig „mit einem Bein im Knast“: Erwischen wir ungewollt die unkastrierte Katze eines Katzenhalters und können sie mangels Kennzeichnung nicht zuordnen, werden wir für die Kastration des Tieres im schlimmsten Fall noch haftbar gemacht: Wegen Sachbeschädigung!

Auch unsere Städte und Gemeinden würden von der Katzenschutzverordnung übrigens sehr profitieren: Die Vorschrift zu erlassen, kostet keinen Cent. Sie spart aber mittelfristig sehr viel Geld, das die öffentliche Hand bisher für herrenlose Katzen ausgeben musste.

Stand der Dinge in Stuttgart

In Stuttgart betreiben wir seit Jahren intensiv Lobbyarbeit für eine kommunale Katzenschutzverordnung. Bisher leider erfolglos. Dass andere Städte schon entsprechende Verordnungen eingeführt haben und ermutigende Erfahrungen machen, wird in Stuttgart bisher nicht gesehen.

So bleibt uns nichts, als weiterhin zu „nerven“ und auf Gehör bei der Stadtverwaltung zu hoffen. Wir sensibilisieren die Bürger für das Problem. Wir suchen den Schulterschluss mit anderen Tierschützern wie PETA und dem Landestierschutzbund. Wir sind es den vielen herrenlosen Katzen, die unter schlimmen Bedingungen leben, einfach schuldig, weiter auf eine Katzenschutzverordnung zu pochen.

Bundesweite Kastrationspflicht

Die Katzenhilfe Stuttgart unterstützt die Interessengemeinschaft Pro Katzenschutzverordnung, die sich für eine bundesweite Kastrations- und Kennzeichnungspflicht aller Freigängerkatzen einsetzt.